Wer seinen Führerschein nach 1999 gemacht hat und bislang beim Wohnmobilkauf an der 3,5-Tonnen-Grenze scheiterte, darf sich bald freuen: Die neue EU-Führerscheinrichtlinie erlaubt künftig auch das Fahren von bis zu 4,25 Tonnen schweren Reisemobilen mit dem regulären B-Führerschein.
Bis die neue Regel hierzulande gilt, dauert es allerdings noch. Die EU-Mitgliedsstaaten haben vier Jahre Zeit, die Vorgaben in nationales Recht zu überführen. Wahrscheinlich ist, dass zusätzlich ein spezielles Training oder eine Prüfung absolviert werden muss, um Wohnmobile jenseits der bisherigen B-Klasse-Grenze zu steuern.
Für Besitzer des alten Führerscheins der Klasse 3 ändert sich nichts. Sie dürfen auch in Zukunft Wohnmobile mit einem Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen fahren – ganz ohne zusätzliche Schulungen.
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* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und zu den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und gegebenenfalls zum Stromverbrauch neuer Pkw können dem "Leitfaden über den offiziellen Kraftstoffverbrauch" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der "Deutschen Automobil Treuhand GmbH" unentgeltlich erhältlich ist www.dat.de.

Warum ist das Verschieben der Gewichtsmarke wichtig?

Mit einer höheren Gewichtsmarke für Wohnmobile würde die Auswahl beim Kauf von neuen wie gebrauchten Reisemobilen deutlich steigen – oder beim Kauf eines Campingbusses mit höherem Gesamtgewicht. Bei manchen Wohnmobilen käme auch eine Auflastung infrage.

Wer sich für die Führerscheinerweiterung Klasse B einsetzt

So argumentiert der Verband der Caravaning Industrie (CIVD)

Der Caravaning Industrie Verband (CIVD) begrüßt die Entscheidung des Europäischen Parlaments. Eine Erweiterung auf 4,25 Tonnen biete die Chance, nachhaltiges und familienfreundliches Reisen mit Kastenwagen, teilintegrierten und integrierten Wohnmobilen Millionen von Menschen zugänglich zu machen, heißt es seitens des Verbands.
Über ihren Dachverband "European Caravan Federation" (ECF) setzt sich die europäische Caravaning-Industrie seit Jahren für die Erweiterung der Gewichtsgrenze des B-Führerscheins für alle Reisemobile ein. Es benötige einfache und verbraucherfreundliche Regelungen, um klima- und familienfreundlichen Urlaub zu ermöglichen. Darüber hinaus leiste eine Erhöhung einen Beitrag zur Erfüllung der europäischen Nachhaltigkeitsziele, argumentiert der Verband.

ADAC stimmt höherer Gewichtsgrenze zu

Auch der ADAC begrüßt die Anhebung: "So kann der jüngeren Generation der Zugang zum Wohnmobiltourismus erleichtert werden" teilte ein Sprecher des Automobilclubs auf Anfrage von AUTO BILD mit.

Könnten neue Mautregeln ein Anheben der Gewichtsgrenze verhindern?

Das ist zum Glück ausgeschlossen, auch ein Absenken der Gewichtsgrenze für mautpflichtige Fahrzeuge würde ohne Zusatzkosten für Wohnmobilfahrer vonstattengehen. Denn: Reine Wohnmobile sind auch ab 3,5 Tonnen mautfrei. Daher sei hier kein Widerspruch zwischen der Position des EU-Parlaments und der Lkw-Maut zu erkennen, erläutert der ADAC unter Berufung auf das Bundesamt für Logistik und Mobilität, das keine Mautpflicht für Reisemobile vorsieht. Der Club weist darauf hin: "Die meisten Wohnmobile sind auch für die Mautsysteme von außen eindeutig als solche erkennbar."

Verkehrsregeln bleiben bestehen

Trotz der neuen Führerscheinregelung gelten weiter die bekannten Einschränkungen für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen: Tempolimit 100 km/h auf Autobahnen, Lkw-Überholverbot und höhere Mautgebühren. Der Vorteil liegt also nicht im Fahren selbst, sondern in der größeren Auswahl an Reisemobilen – besonders für alle, die bisher beim Gewicht Kompromisse machen mussten.