
Wegen geheimer Impf-SMS : Gerichts-Klatsche für von der Leyen

Die EU-Chefin hatte auf dem Höhepunkt der Corona-Krise mit dem Pfizer-Chef getextet
Gerichts-Schlappe für EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen (65)! Im Streit um geheime SMS mit dem Pharma-Boss der US-Firma Pfizer entschied das Gericht der Europäischen Union jetzt: Die Kommission darf die Herausgabe der Nachrichten nicht einfach verweigern.
Bedeutet: Die EU-Chefin muss die SMS möglicherweise doch noch rausrücken. Unklar ist aber, ob sie sie noch hat – oder ob sie längst gelöscht wurden.
Der als „Pfizergate“ bekannt gewordene Fall betrifft einen Mega-Deal mit Corona-Impfstoffen aus dem Frühjahr 2021: Damals schloss die EU einen Impfstoff-Vertrag mit Biontech/Pfizer über bis zu 1,8 Milliarden Dosen. Wert: rund 35 Milliarden Euro.
Medienberichten zufolge soll persönlicher Kontakt zwischen von der Leyen und Pfizer-Chef Albert Bourla bei dem Geschäft eine zentrale Rolle gespielt haben – auch per SMS.
Eine Reporterin der „New York Times“ forderte später Einblick in diese Nachrichten, wollte alle SMS zwischen der EU-Chefin und dem Impfstoff-Boss vom 1. Januar 2021 und dem 11. Mai 2022 sehen.

Pfizer-Chef Albert Bourla (63)
Doch die EU-Kommission behauptete, sie besitze keine entsprechenden Dokumente. Das ließ die Journalistin nicht gelten – und klagte.
Nun urteilte das Gericht: Die Kommission hat nicht schlüssig erklärt, warum die SMS nicht auffindbar seien. Deshalb wurde die Entscheidung, die Nachrichten nicht herauszugeben, für nichtig erklärt.
Die Kommission kündigte in einer ersten Reaktion an, detailliert zu begründen, warum die Anfrage abgelehnt wurde. In einer Erklärung heißt es: „Das Gericht ist der Ansicht, dass die Kommission in ihrer Entscheidung genauer hätte erläutern müssen, dass sie nicht über Dokumente der beantragten Art verfügt.“
Große Frage sei, ob damit grundsätzlich Handy-Inhalte öffentlich werden sollen. Aus Kommissionskreisen heißt es, Kommunikationskanäle, bei denen der Gesprächspartner nicht fürchten muss, dass jedes Wort öffentlich wird, müssten erhalten bleiben.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – die Kommission prüft Berufung.
Von der Leyens Willen zur Transparenz wurde zuletzt mehrfach in Frage gestellt. Für erhebliche Kritik sorgte etwa ihre Entscheidung, einen Krankenhausaufenthalt wegen einer schweren Lungenentzündung im Januar zu verschweigen.
Der EU-Abgeordnete Rasmus Andresen (39, Grüne) sieht die Haltung seiner Partei bestätigt, da die Grünen seit Jahren auf die Offenlegung von Verträgen gepocht hätten. Andresen zu BILD: „Wir begrüßen dieses Urteil und erwarten von der EU-Kommission von nun an mehr Transparenz. Ursula von der Leyen darf sich kein zweites ‚Pfizergate‘ leisten und muss aus ihren Fehlern lernen.“
Sein Parteikollege Daniel Freund (40) bringt sogar einen Handy-Entzug für die EU-Chefin ins Spiel: „Aus dem Urteil der EuGH müssen Konsequenzen folgen. Das Versteckspiel auf von der Leyens Handy muss ein Ende haben. Dienstliche Nachrichten müssen systematisch gespeichert, archiviert und gegebenenfalls offengelegt werden. Passiert das nicht, dann sollte von der Leyen auch kein Smartphone mehr für die Ausübung ihrer Dienstgeschäfte nutzen. Europas Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch auf Transparenz der EU-Kommission, egal ob bei Briefen, Emails oder SMS!”