
Gefährliche Straßenkrater : Wer zahlt für Schlagloch-Schäden am Auto?

Vorsicht, vor allem nach dem Winter bröckelt die Fahrbahn! Tiefe Löcher können ernsthafte Schäden am Auto verursachen
Wer blecht bei einem Schlaglochschaden?
Diese Frage stellen sich gerade zum Ende des Winters viele Autofahrer. Kälte hat die Straßen aufgebrochen, die Kommunen kommen mit dem Ausbessern nicht hinterher. Dabei sind die Risiken hoch: Im Extremfall droht ein Achsbruch. Und dann? BILD beantwortet die wichtigsten Fragen.
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Vor allem Reifen, Felgen und Stoßdämpfer. Aber auch Querlenker, Federbeine und Spurstangen können in Mitleidenschaft gezogen werden. Warnsignale bei Schäden sind austretende Luft der Reifen, Poltern an der Vorderachse oder ein schief stehendes Lenkrad.
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Fotografieren Sie wichtige Beweise: sowohl den Schaden am Fahrzeug als auch das Schlagloch und die örtliche Verkehrsbeschilderung. Auch Zeugen sind hilfreich. Städte und Kommunen müssen zwar auf Straßenschäden aufmerksam machen. Aber oft muss dennoch der Fahrer beweisen, dass er vor dem Loch im Boden nicht gewarnt wurde.

Achten Sie unbedingt auf Warnschilder, die auf Straßenschäden hinweisen
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Die Vollkaskoversicherung übernimmt den Schaden am Auto; auf der Selbstbeteiligung bleiben Sie sitzen. Wichtig: Laut Straßenverkehrsordnung müssen wir unser Fahrverhalten den Straßenverhältnissen anpassen. Bekommt die Kfz-Versicherung daran Zweifel, kann der Fall problematisch werden. Ruinierte Reifen sind übrigens meist von der Versicherungsleistung ausgenommen.
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Das lässt sich nicht allgemein sagen. Das Problem: Die Schuldfrage kann häufig erst vor Gericht geklärt werden. Das kann sich über Monate hinziehen. Und da jeder Schlagloch-Fall anders gelagert ist, fallen die Schadensersatz-Urteile ganz unterschiedlich aus.
Tipp: Vor Gericht nicht übertreiben! Bei der Aussage „riesengroßer Krater“ können die Richter den Spieß umdrehen und fragen, warum der Autofahrer diesen dann nicht gesehen habe. Etwa, weil er zu schnell unterwegs war?
In manchen Fällen wird die Übernahme der Schäden vor Gericht abgelehnt. Begründung: Bei allgemein schlechten Straßenzuständen, ausreichender Beschilderung und angemessener Fahrweise könnten Schäden vermieden werden. Besonders auf dem Land, wo auch Traktoren und schwere Landmaschinen unterwegs sind, muss man gerade im Winter mit Straßenschäden rechnen.