In Spanien : Diese Leuchte löst das Warndreieck ab

Ein kleines Warnlicht ersetzt in Spanien bald das Warndreieck. BILD verrät, was es kann und was Urlauber beachten müssen

Ein kleines Warnlicht ersetzt in Spanien bald das Warndreieck. BILD verrät, was es kann und was Urlauber beachten müssen

Foto: IMAGO/depositphotos
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Seit dem 1. Mai 1968 ist das Warndreieck an Bord für alle Pkw in Deutschland Pflicht. In Spanien hat es allerdings bald ausgedient – zugunsten einer smarten Lösung. BILD verrät, was sich ändert und was deutsche Autofahrer in Zukunft in Spanien beachten müssen.

Das klassische Warndreieck wird in Spanien ab dem Jahr 2026 durch eine sogenannte V16-Warnleuchte ersetzt. Das clevere Helferchen blinkt per LED in alle Richtungen, haftet per Magnet auf dem Autodach und kann andere Verkehrsteilnehmer sogar über das Mobilfunknetz warnen .

Das funktioniert so: In der handlichen Leuchte stecken Akku und SIM-Karte. Über das Funknetz sendet das Warnlicht eine Gefahrenmeldung an die spanische Verkehrsbehörde DGT, alle 100 Sekunden wird das Signal erneut gesendet. Die DGT informiert dann Rettungs- und Pannendienste, aber auch andere vernetzte Fahrzeuge, automatisch über die Gefahrenstelle.

Die spanischen Behörden erhoffen sich außerdem eine bessere Wahrnehmung und Signalwirkung der Leuchte im Vergleich zum herkömmlichen Warndreieck.

Auch andere Gefahren können minimiert werden, so der ADAC: „Das Warndreieck birgt hohe Risiken, denn Autofahrer müssen bei Pannen ihr Fahrzeug verlassen und sich in den fließenden Verkehr begeben, um das Signal zu platzieren. Besonders auf Autobahnen sowie bei schlechtem Wetter oder hoher Verkehrsdichte entstehen dadurch gefährliche Situationen.“

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Was ändert sich für Touristen? Kommt darauf an: Wer ab nächstem Jahr mit dem eigenen Auto nach Spanien fährt, muss keine V16-Leuchte bestellen. Das Warndreieck reicht, so der ADAC. Wer einen Mietwagen leiht, sollte sich aber vergewissern, dass eine Leuchte an Bord ist.

Ist der Einsatz des Warnlichts auch in Deutschland erlaubt? Der ADAC auf BILD-Anfrage: Ja. Aber eine solche Leuchte „darf nur als Ergänzung zum Warndreieck genutzt werden.“ Dabei müsse beim Kauf darauf geachtet werden, dass die Lampe „in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt“ ist.

BILD meint: praktische Neuregelung. Und eine magnetische Leuchte am Auto kann man auch nicht am Straßenrand vergessen.

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