Mitarbeiter müssen jedes Mal ausstempeln : Schweizer Uhrenfirma empört mit fieser Klo-Regel

Heute lieber doch nichts aufs Klo? Eine Schweizer Firma hat eine fiese Klo-Regel entwickelt, damit die Mitarbeiter bloß keine wertvolle Arbeitszeit auf dem Lokus vertrödeln

Heute lieber doch nichts aufs Klo? Eine Schweizer Firma hat eine fiese Klo-Regel entwickelt, damit die Mitarbeiter bloß keine wertvolle Arbeitszeit auf dem Lokus vertrödeln

Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa
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Wer in dieser Firma abends pünktlich nach Hause möchte, der sollte tagsüber nicht zu häufig die Toilette aufsuchen. Ein fieses Klo-Urteil sorgt bei den Mitarbeitern einer Schweizer Uhrenfirma für Empörung: Bei Jean Singer & Cie sollen die Angestellten vor jedem Gang aufs WC ausstempeln. Jede Pipi-Pause gilt auch tatsächlich als Pausenzeit und nicht als Arbeitszeit.

Die bemerkenswerte Regel kam nur durch einen Zufall ans Licht: Als Behörden 2021 die Einhaltung von Corona -Maßnahmen an Arbeitsplätzen untersuchten, stellten sie nebenbei fest, dass in dem Unternehmen penibel auf die Klo-Zeiten der Mitarbeiter geachtet wurde.

Nicht korrekt, fand das Büro für Beziehungen und Arbeitsbedingungen im Kanton Neuenburg – und brachte den Fall vor Gericht. Das Unternehmen hielt dagegen und argumentierte, man strebe eine volle Gleichberechtigung der Mitarbeiter an – und mache deshalb auch keine Unterschiede in Sachen Zweck der Pause. Und tatsächlich: Das Gericht gab der Uhrenfirma recht!

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Ein Urteil, das sowohl in der Belegschaft, als auch bei Außenstehenden für Entsetzen sorgte: Kritiker bemängelten u. a. den gesundheitlichen Aspekt, der mit der nun gerichtlich bestätigten Regelung einherginge: Zu geringe Wasseraufnahme (um Harndrang zu vermeiden) bzw. das Zurückhalten des Toilettengangs sei nicht nur unangenehm, sondern auch mit Risiken verbunden.

Den Zweifeln zum Trotz haben andere Schweizer Firmen das Modell von Jean Singer & Cie aber zum Vorbild genommen. Möglich ist der Irrsinn (noch) wegen einer Gesetzesunschärfe: Zwar ist die Länge von Pause geregelt – der Zweck jedoch nicht näher definiert und damit Auslegungssache für den Arbeitgeber.

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Und hier? BILD fragte die Düsseldorfer Arbeitsrechtlerin Nicole Mutschke: Wäre die kontrollierte Klo-Pause in Deutschland überhaupt denkbar?

Mutschke: „Nach dem deutschen Arbeitsrecht ist es für mich undenkbar, Toilettengänge zu verbieten oder zu reglementieren. Es dient im Wesentlichen dem Arbeitnehmerschutz. Wenn hier Toilettengänge quasi untersagt oder reglementiert werden sollen, dann hat das mit Arbeitnehmerschutz wenig zu tun.“

Mutschke erklärt, der Toilettengang unterbreche zwar die Arbeitszeit, es gebe aber wesentliche Unterschiede zu einer Pause: „Es handelt sich schließlich um ein im wahrsten Sinne des Wortes ,dringendes‘ Bedürfnis, das nur begrenzt kontrolliert werden kann.“

Dabei stellt Mutschke vor allem ein Thema in den Vordergrund: „Nach dem deutschen Recht hat jeder Arbeitgeber gegenüber seinen Arbeitnehmern eine Fürsorgepflicht. Dazu zählt insbesondere auch, dass der Arbeitgeber Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer zu treffen hat. Verstößt der Arbeitgeber dagegen, drohen ihm in Deutschland sogar Schadensersatzansprüche seitens seiner Arbeitnehmer.“

Mit Blick auf bisherige Beurteilungen deutscher Gerichte weiß die Arbeitsrechtlerin: „30 Minuten Toilettenzeit am Tag wurden durchaus als okay angesehen.“

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