
BILD-Anwältin erklärt : Das macht das neue Namensrecht möglich
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Namen sind weit mehr als die Zuordnung auf einem Klingelschild
Namen sind Teil unserer Identität und können die Zugehörigkeit zu einer Person, oft sogar zu einer ganzen Familie zeigen. Aber manchmal ändern sich Zugehörigkeiten auch. Das Gesetz zeigte sich dabei nicht immer so flexibel.
BILD-Anwältin Nicole Mutschke erklärt, welche Möglichkeiten das neue Namensrecht ab dem 1. Mai bietet und wo vielleicht auch Fallstricke lauern.
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Die Gesetzesänderung bietet einige neue Möglichkeiten zur Namensänderung. Neben besonderen Regelungen für nationale Minderheiten gibt es insbesondere folgende Neuerungen:
▶︎ Zukünftig dürfen beide Ehepartner einen Doppelnamen führen. Diese Möglichkeit besteht auch für eingetragene Lebenspartnerschaften.
▶︎ Frei entscheiden können sie nun auch, ob bei einem Doppelnamen ein Bindestrich eingefügt werden soll oder nicht.
▶︎ Auch wer vor Inkrafttreten der Neuerungen geheiratet hat, kann jetzt einen Doppelnamen als Ehenamen festlegen. Es dürfen allerdings immer nur zwei Namen kombiniert werden.
▶︎ Neu ist ebenfalls, dass der Doppelname der Eltern zum Geburtsnamen gemeinsamer Kinder werden kann. Selbst wenn beide Elternteile ihre Namen behalten haben, kann das gemeinsame Kind einen Doppelnamen führen.
▶︎ Volljährige können leichter ihren Geburtsnamen ändern, wenn es keinen gemeinsamen Ehenamen der Eltern gab. Der Namen kann dann geändert werden auf den Namen des anderen Elternteils, einen Doppelnamen oder – bei bestehendem Doppelnamen – auf einen einzelnen Namen.
▶︎ Auch volljährige Stiefkinder dürfen bei gegenseitigem Einverständnis den Namen des Stiefelternteils annehmen.
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Wer überlegt, eine Namensänderung vorzunehmen, der sollte sich im Vorfeld bewusst machen, dass mit einer Namensänderung einige Konsequenzen verbunden sind.
Folgende Aspekte und mögliche Fallstricke sollten Sie im Blick haben:
✔︎ Haben Sie einmal einen Ehenamen bestimmt, gilt dieser während der Ehe. Auch die Neubestimmung Ihres Geburtsnamens ist nur einmal möglich.
✔︎ Für eine Namensänderung müssen Sie in aller Regel beim Standesamt einen Antrag stellen und die entsprechenden Unterlagen beifügen. Die Kosten liegen in aller Regel zwischen 20,00 Euro und 150,00 Euro.
✔︎ Natürlich müssen Sie auch Ihren Personalausweis, Reisepass und Führerschein anpassen lassen. Insgesamt sollten Sie auch hier mit Kosten von ca. 200,00 Euro rechnen.
✔︎ Auch weitere Behörden wie Kfz-Meldestelle, Finanzamt und Rentenversicherung müssen Sie informieren.
✔︎ Eine Änderung des Namens berührt rechtlich grundsätzlich nicht die Wirksamkeit von Verträgen, aber natürlich sollten Sie kurzfristig alle Ihre Vertragspartner über die Namensänderung informieren. Sie haben vermutlich mehr Vertragspartner, als Ihnen bewusst ist. Gehen Sie am besten Ihre regelmäßigen Ausgaben wie Strom, Telefon, Versicherungen sowie Banken durch und informieren Sie alle Unternehmen.
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