
Im Sorgerechtsstreit : Christina Block scheitert mit Verfassungsbeschwerde

Christina Block unterliegt im Sorgerechtsstreit um ihre Kinder vor dem Bundesverfassungsgericht (Archivfoto)
Steakhaus-Erbin Christina Block (52) ist mit einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert. Sie hatte sich gegen die Entscheidungen von Hamburger Gerichten gewehrt, dass deutsche Gerichte für den Sorgerechtsstreit um zwei ihrer Kinder nicht mehr zuständig sind.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts „schließt ein Kapitel in einem grenzübergreifenden Sorgerechtsstreit ab“, erklärte Blocks familienrechtliche Anwältin Elisabeth Unger in Hamburg .

Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt wegen Kindesentführung gegen Christina Block
Das Bundesverfassungsgericht teilte mit, dass es die Beschwerde nicht zur Entscheidung annimmt. Es sah keine Verletzung von Grundrechten der Mutter.
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Block wehrte sich gegen Entscheidungen von Hamburger Gerichten. Das dortige Oberlandesgericht hatte entschieden, dass deutsche Gerichte für den Sorgerechtsstreit nicht mehr zuständig sind.
Unger kündigte gegenüber BILD an, gemeinsam mit dem Berliner Kollegen, der das Verfahren führte, „sämtliche Fragen, die die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit sich bringen“ auszuwerten und gründlich zu prüfen, „wie weiter vorzugehen ist“.
Unger: „Nicht geklärt werden konnte durch das Bundesverfassungsgericht beispielsweise die Frage, weshalb das Hanseatische Oberlandesgericht die sofortige Herausgabe der Kinder ohne deren vorherige Anhörung angeordnet hat, obwohl das Gericht einen Tag zuvor noch entschieden hatte, die Kinder anzuhören.
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Der Fall machte Schlagzeilen, als die Block-Kinder in der Silvesternacht 2023/24 entführt und nach Deutschland gebracht wurden. Inzwischen sind sie wieder in Dänemark. Da ein dänisches Gericht dem Vater das Sorgerecht übertrug, sah das Verfassungsgericht nun keine nachteiligen rechtlichen Folgen der deutschen Entscheidungen für die Mutter.
Gegen Christina Block selbst und mehrere mutmaßliche Mittäter hat die Staatsanwaltschaft Hamburg im vergangenen Monat Anklage wegen des Verdachts der Kindesentführung erhoben.