
Nach Messerangriff kommt raus : Gericht räumte Intensivtäter Ratenzahlung ein
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Mit diesem Foto fahndete die Polizei zuletzt nach Firas A. Es zeigt den Syrer mit einem Messer vor einem Bus in Hamburg-Billstedt
Hamburg/Lübeck – Warum ist dieser Mann eigentlich noch in Deutschland? Der syrische Flüchtling Firas A. (33) aus Hamburg sitzt in U-Haft, weil er zwei Menschen an einer Bushaltestelle mit einem Messer verletzt haben soll.
A. werden zudem seit 2015 Hunderte Straftaten zur Last gelegt . Verurteilt wurde er mehrfach – zu Geldstrafen, einmal zu 4000 Euro, einmal zu 900 Euro, einmal zu 1200 Euro.

An dieser Bushaltestelle soll Firas A. auf eine Rollstuhlfahrerin (30) und einen Mann (60) eingestochen haben
Abgeschoben wurde Flüchtling Firas A. nicht. Und hinter Gitter kam er zuvor auch nie. Obwohl er kaum oder gar nicht zahlte – eigentlich wäre dann eine Ersatzfreiheitsstrafe fällig. Stattdessen räumte das Gericht ihm Ratenzahlung ein. Das bestätigt die Hamburger Justizbehörde.
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Hamburgs Knäste sind nämlich randvoll – die Justizbehörde hat einen generellen „Vollstreckungsaufschub“ bei Ersatzfreiheitsstrafen angeordnet. Das geht aus der Senatsantwort auf eine Anfrage des CDU-Justizexperten Richard Seelmaecker (52) hervor.
Wie überfordert die Hamburger Justiz mit dem syrischen Serientäter ist, zeigt auch das: Im August 2023 soll Firas A. eine 84-Jährige überfallen und ihr Geld geklaut haben .

Dieses Foto aus 2023 zeigt eine Festnahme von Firas A., nachdem er mal wieder ohne Führerschein Auto gefahren war
Er wurde schnell von der Polizei geschnappt – aber vor Gericht steht er für den Raubüberfall immer noch nicht. Das Amtsgericht Hamburg-St. Georg habe den Fall mit einem weiteren verbunden, heißt es schwammig aus der Behörde von Senatorin Anna Gallina (41, Grüne).
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Für CDU-Mann Seelmaecker ein Skandal: „Ein erschreckendes Beispiel für das Versagen des Staates und die Ohnmacht der Behörden . Es ist absolut inakzeptabel, dass Firas A. als subsidiär Schutzberechtigter nach wie vor über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis verfügt.“
Die hat Firas A. tatsächlich immer noch, wie BILD bestätigt wurde. Obwohl die Liste der Straftaten immer länger wird.
Beispiele:
– Anfang 2023 erwischten Polizisten ihn in Hamburg mehrfach beim Autofahren ohne Führerschein.
– Aus Wut darüber zerkratzte Firas A. die Scheiben von 245 Autos.

Eine der zerstörten Windschutzscheiben, die Firas A. zugeschrieben werden
– Im Herbst 2023 bedrohte er seinen Ex-Chef mit dem Tod. In der Hosentasche hatte er ein verbotenes Butterfly-Messer. A. kam in U-Haft, wurde nach nur einem Tag wieder entlassen. Laut Staatsanwaltschaft, weil er die Tat eingeräumt hatte und keine Verdunkelungsgefahr vorlag.
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Die Hamburger Innenbehörde verweist darauf, dass A. als „subsidiär Schutzberechtigter nur bei Vorliegen zwingender Gründe der nationalen Sicherheit oder öffentlichen Ordnung ausgewiesen werden“ dürfe.
Ob das zutrifft, muss das Bundesamt für Migration und Flüchtlingen (BAMF) entscheiden. Von dort gibt es zu Einzelfällen keine Auskunft.
BILD erfuhr: Es läuft ein sogenanntes Widerrufsverfahren gegen Firas A. Ziel: Er soll das Land verlassen. Dazu müsste A. aber wegen des Messerangriffs an der Bushaltestelle zu mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt werden (§ 54 Aufenthalts-Gesetz).
Also liegt der Ball wieder bei den Gerichten in Hamburg. Wann der Prozess gegen Firas A. beginnen könnte, ist unklar.