
200 Euro Rückzahlung : Gericht erklärt Netflix-Preisanstieg für unwirksam

Streaminganbieter können ihre Preise nur mit Zustimmung der Kunden oder bei Neuverträgen erhöhen
Netflix muss seine Preiserhöhungen zurücknehmen. Das LG Köln hat den Streaminganbieter zu Rückzahlungen verurteilt und erklärt diverse Preissteigerungen für unwirksam.
Das Unternehmen hätte demnach die Preiserhöhungen aus den Jahren 2017, 2019 und 2022 nicht vornehmen dürfen. Netflix darf seine Preise künftig nicht mehr einfach einseitig erhöhen. Bereits gezahlte Preisaufschläge seit 2019 muss Netflix nun unter Umständen an Kläger zurückzahlen.
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Der Kölner Anwalt Christian Solmecke erklärt: „Unser Mandant hatte ursprünglich ein Netflix-Abo für eine Gebühr von monatlich 11,99 Euro abgeschlossen. Netflix erhöhte die Preise in den Jahren 2017, 2019 und 2022 jeweils schrittweise bis auf insgesamt 17,99 Euro.“
Über ein Pop-up-Fenster in der Plattform wurde der Kläger über die Preissteigerung informiert. Als Alternative wurde ihm lediglich ein „Downgrade“ seines Abos angeboten. Ohne die eine oder Variante auszuwählen, hätte er Netflix nicht mehr nutzen können.
„Ein Klick auf einen vermeintlich zustimmenden Button reicht nicht aus, wenn der Nutzer gar nicht erkennt, dass es sich um ein Vertragsangebot handeln soll“, so Solmecke. Laut dem Landgericht Köln fehlt es daher an der echten Willenserklärung des Klägers.
Knapp 200 Euro muss Netflix nun an den Kläger für alle überhöhten Zahlungen seit 2019 zurückzahlen. Die Ansprüche aus den Jahren 2017 und 2018 sind allerdings verjährt und können nicht zurückgefordert werden.
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„Das Urteil macht klar: Die Zeit der stillschweigenden Preisänderungen ist vorbei. Auch Streaminganbieter müssen sich an geltendes Recht halten und können ihre Preise nur mit Zustimmung der Kunden oder bei Neuverträgen erhöhen“, sagt Anwalt Solmecke. „Das betrifft nicht nur unseren Mandanten. Millionen Netflix-Nutzer sind von der Entscheidung betroffen und können nun ihre zu viel gezahlten Beiträge der letzten Jahre zurückfordern.“
Netflix sieht sich jedoch weiterhin im Recht. Eine Sprecherin: „Andere Gerichte haben bei derselben Sachlage Gegenteiliges entschieden und unsere bisherigen Preiserhöhungen in Deutschland aufgrund ausdrücklicher Einwilligungen unserer Mitglieder als wirksam anerkannt.“